
Wer einen Versicherungsmakler beauftragt, wird früher oder später nach einer Maklervollmacht gefragt. Doch was bedeutet das genau? Wir erklären transparent, welche Rechte Sie abgeben und welche Vorteile eine Vollmacht bringt.
Ja, in den meisten Fällen ist sie sehr sinnvoll und die Grundvoraussetzung für eine effektive Zusammenarbeit. Ohne Maklervollmacht darf der Versicherungsmakler keine Auskünfte bei Ihren Versicherungen einholen, keine Verträge für Sie anpassen und im Schadensfall nicht in Ihrem Namen mit der Gesellschaft verhandeln. Die Vollmacht spart Ihnen viel Zeit und administrativen Aufwand.
Die Maklervollmacht ist ein juristisches Dokument. Sie legitimiert den Versicherungsmakler gegenüber den Versicherungsgesellschaften als Ihren offiziellen Vertreter. Wenn der Makler bei einer Versicherung anruft, um nach Ihren Vertragsdetails zu fragen, wird die Versicherung ohne diese Vollmacht aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen.
Wichtig zu verstehen: Die Maklervollmacht ist das "Werkzeug" nach außen. Die eigentliche Arbeitsgrundlage zwischen Ihnen und dem Makler ist der Maklerauftrag (oder Maklervertrag). Darin wird genau geregelt, was der Makler tun soll und darf.
Je nach genauer Ausgestaltung der Vollmacht darf der Makler typischerweise:
Viele Menschen haben zunächst Bedenken, jemandem eine Vollmacht für ihre Finanzen oder Versicherungen zu erteilen. Diese Sorge ist verständlich, bei einem seriösen Makler aber unbegründet.
Zudem sind Versicherungsmakler gesetzlich verpflichtet, in Ihrem besten Interesse zu handeln (Sachwalterurteil). Sollte ein Makler gegen Ihre Interessen handeln, haftet er dafür und muss eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorweisen.
Als persönlicher Versicherungsmakler in Neutraubling und Regensburg legen wir größten Wert auf Transparenz. Wir nutzen die Maklervollmacht ausschließlich, um Ihnen administrativen Aufwand abzunehmen und bestehende Verträge für Sie zu prüfen.
Unser Versprechen: Keine Kündigung und kein Neuabschluss erfolgt ohne vorherige, verständliche Beratung und Ihre ausdrückliche Zustimmung. Die Vollmacht dient lediglich dazu, dass wir die Vorarbeit für Sie leisten können.
Wir übernehmen die Kommunikation mit den Gesellschaften und prüfen Ihre Verträge auf Leistungslücken und Einsparpotenziale.
Die wichtigsten Antworten rund um Vollmacht, Maklerauftrag und Sicherheit.
Bevor Sie uns eine Vollmacht erteilen, möchten wir Sie von unserer Arbeit überzeugen. Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Situation besprechen.