EU-Transparenzverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR).
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, sofern diese von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen
Derzeit werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Beratung nicht standardmäßig berücksichtigt.
Dies liegt vor allem daran, dass die hierfür erforderlichen Informationen der Versicherungsunternehmen noch nicht in einer Weise vorliegen, die eine fundierte und vergleichbare Berücksichtigung in der Breite des Marktes ermöglichen würde.
Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik meines Unternehmens steht nicht im Widerspruch zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Es werden keine Anreize gesetzt, Produkte zu empfehlen, die Nachhaltigkeitsrisiken in unangemessener Weise ignorieren.

